1. Angebot und Angaben
1.1. Das Immobilienangebot der Firma Billmann-Immobilien und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter
erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
1.2. Die Firma Firma Billmann-Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Firma Billmann-Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Firma Billmann-Immobilien daher nicht übernehmen.
1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Firma Billmann-Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Esist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.
1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Firma Billmann-Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
2. Provision
2.1.Die Tätigkeit der Firma Billmann-Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die
Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden
Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei
a) An- und Verkauf von Grundbesitz und bei Erwerb von Grundbesitz im Wege der Zwangsversteigerung durch Vermittlung der
Firma Billmann-Immobilien je 3,57 % des Kaufpreises oder der jeweils im Exposé ausgewiesenen Betrag und ist vom Käufer zu
bezahlen.
b) Vermietung und Verpachtung von Gewerbeobjekten 3,57 Monatskaltmieten inkl. der MwSt..
Der Anspruch auf Maklerprovision der Firma Billmann-Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder
Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem
vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach
Vertragsabschluss mindert.
3. Verhandlungen
3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Firma Billmann-Immobilien einzuleiten.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf die Firma Billmann-Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Firma Billmann-Immobilien über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der FirmaBillmann-Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Billmann-Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Firma Billmann-Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluß eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
4. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber das von der Firma Billmann-Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Firma Billmann-Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
5. Haftung
5.1. Die Firma Billmann-Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Billmann-Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.2. Die Firma Billmann-Immobilien haftet
unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Firma Billmann-Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.
5.3. Eine Gewähr für die durch die Firma Billmann-Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Firma Billmann-Immobilien ist ausgeschlossen.
6. Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Aachen als Gerichtsstand vereinbart.
7. Auftragnehmerin
Firma Billmann-Immobilien Schlossparkstraße 43 in 52072 Aachen Telefon 0241 – 93 29 746 oder info@billmann-immobilien.de